Zehn-Prozent-Toleranzgrenze bei Wohnflächenabweichung gekippt.

Der BGH Karlsruhe hat am 18. Nov. 2015 entschieden.
Zum BGH-Urteil vom 18.11.2015

"[...]Dem Urteil zufolge darf die Miete gekürzt werden, wenn die Wohnfläche kleiner ist als im Vertrag angegeben. Entscheidend sei die tatsächliche Größe."[...]
Quelle: Deutschlandfunk.de

"[...]Der Senat erwägt, nicht mehr an seiner Rechtsprechung (vgl. insbesondere Senatsurteil vom 23. Mai 2007[...]) festzuhalten[...]"
Quelle: BGH (AZ: VIII ZR 266/14 )

Der BGH signalisiert damit, dass die zu duldende 10%-Toleranzgrenze auch bei Abwärtskorrekturen hinfällig ist.
Nun lohnt es sich in jedem Fall nachzumessen, denn Sie sollten die tatsächliche Größe Ihrer Wohnung kennen, um Klarheit zu schaffen. Stellen Sie sicher, dass die nächste Mieterhöhung nur auf Basis der tatsächlichen Quadratmeter vollzogen wird, indem Sie Ihre Wohnfläche korrigieren lassen.

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